Bauvertragsrecht für Architekten
Das Architektenvertragsrecht regelt die Beziehung zwischen Bauherr und Architekt in einem Werkvertrag. Es unterscheidet zwischen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Architektenverträge sollten präzise formuliert und die Leistungen klar definiert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Vergütung kann durch die Honorarordnung, eine Pauschalvereinbarung oder die ortsübliche Vergütung geregelt werden.
In der wichtigen Zielfindungsphase entscheidet der Bauherr, ob er das Projekt fortsetzt. Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig und Gewährleistungsfristen beginnen. Der Bauherr kann jederzeit kündigen, der Architekt nur aus wichtigen Gründen. Widerrufsrechte müssen korrekt belehrt werden, um Vertragsnichtigkeit zu verhindern.
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